Vereinsgemeinschaft Herborn
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Königswaldhalle ab 01.01.2023
Beerdigungen
Einwohner der Gemeinde Herborn sowie TuS Mitglieder 75,-- Euro
Sonstige 125,-- Euro
Geburtstagsfeiern
Einwohner der Gemeinde Herborn sowie TuS Mitglieder 140,-- Euro
Sonstige 200,-- Euro
Hochzeits- und Verlobungsfeiern, Polterabende, sonst. Nicht gewerbliche Veranstaltungen
Einwohner der Gemeinde Herborn sowie TuS Mitglieder 150,-- Euro
Sonstige 400.—Euro
Hallenwirtschaft inkl. Küche
Einwohner der Gemeinde Herborn sowie TuS Mitglieder 80,-- Euro
Sonstige 120,-- Euro
Zusätzliche Anmietung 50,-- Euro
Gewerbliche Veranstaltungen (mit Eintritt) 500,-- Euro
Kaution 500,-- Euro
Hallenmiete für Ortsvereine
1 Veranstaltung im Jahr frei
jede weitere Veranstaltung 200,-- Euro
Stundenweise Anmietung (z. B. Proben. Sportstunden)
pro Stunde 20,-- Euro
Sämtliche Vermietungen verstehen sich zuzüglich Reinigungs- und Energiekosten:
Reinigung (ohne MWSt.) 50,-- Euro
(es wird eine Mehraufwandpauschale bei Verschmutzungen, die das normale Maß überschreiten, erhoben)
Wasserverbrauch pro m³ 8,50 Euro
Stromverbrauch pro kWh 0,60 Euro
Heizungspauschale pro Tag (1.10. – 30.04. d. Jahres) 20,-- Euro
Bei Familienfeiern bezieht sich der Mietpreis auf die anlassgebende Person (Hochzeiten –Brautpaar, Beerdigungen – Verstorbene…)
Der Mieter ist verpflichtet, außer bei Anmietung der Hallenwirtschaft, Bier und alkoholfreie
Getränke bei dem jeweils aktuellen Getränkelieferant der Vereinsgemeinschaft zu beziehen.
Koenigswaldhalle Nutzungsvertrag und Gebuehrenordnung ab 23-01-01.pdf herunterladen