Vereinsgemeinschaft Herborn

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Königswaldhalle ab 01.01.2023

Beerdigungen

Einwohner der Gemeinde Herborn sowie TuS Mitglieder 75,-- Euro

Sonstige 125,-- Euro

Geburtstagsfeiern

Einwohner der Gemeinde Herborn sowie TuS Mitglieder 140,-- Euro

Sonstige 200,-- Euro

Hochzeits- und Verlobungsfeiern, Polterabende, sonst. Nicht gewerbliche Veranstaltungen

Einwohner der Gemeinde Herborn sowie TuS Mitglieder 150,-- Euro

Sonstige 400.—Euro

Hallenwirtschaft inkl. Küche

Einwohner der Gemeinde Herborn sowie TuS Mitglieder 80,-- Euro

Sonstige 120,-- Euro

Zusätzliche Anmietung 50,-- Euro

Gewerbliche Veranstaltungen (mit Eintritt) 500,-- Euro

Kaution 500,-- Euro

Hallenmiete für Ortsvereine

1 Veranstaltung im Jahr frei

jede weitere Veranstaltung 200,-- Euro

Stundenweise Anmietung (z. B. Proben. Sportstunden)

pro Stunde 20,-- Euro

Sämtliche Vermietungen verstehen sich zuzüglich Reinigungs- und Energiekosten:

Reinigung (ohne MWSt.) 50,-- Euro

(es wird eine Mehraufwandpauschale bei Verschmutzungen, die das normale Maß überschreiten, erhoben)

Wasserverbrauch pro m³ 8,50 Euro

Stromverbrauch pro kWh 0,60 Euro

Heizungspauschale pro Tag (1.10. – 30.04. d. Jahres) 20,-- Euro

Bei Familienfeiern bezieht sich der Mietpreis auf die anlassgebende Person (Hochzeiten –Brautpaar, Beerdigungen – Verstorbene…)

Der Mieter ist verpflichtet, außer bei Anmietung der Hallenwirtschaft, Bier und alkoholfreie

Getränke bei dem jeweils aktuellen Getränkelieferant der Vereinsgemeinschaft zu beziehen.

Koenigswaldhalle Nutzungsvertrag und  Gebuehrenordnung ab 23-01-01.pdf herunterladen

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