Ortsgemeinde Herborn / Hunsrück \| Historie

Die Geschichte der Ortsgemeinde

Das vor dem Königswald und 45 Minuten Fußweg unterhalb der Wildenburg idyllisch gelegene Dorf Herborn wird in der Chronik im Jahre 1319 unter dem Namen “Horbure” erstmals genannt.

Es gehörte in damaliger Zeit zu den wildgräflichen Besitzungen, und zwar unterstand es der Macht des Wildgrafen von der Wildenburg.

Die Wildgrafen hatten damals noch die absolute niedere und höhere Gerichtsbarkeit. Bald darauf sind aber in irgendeiner Weise die Herren von Steinkallenfels und Wartenstein anstelle der Wild- und Rheingrafen getreten. Seitdem gehörte Herborn zum Besitze der Steinkallenfelser und Wartensteiner, wird dem Amte Weiden angegliedert und teilt dessen Geschicke.

Die Wild- und Rheingrafen heben später Versuche gemacht, wenigstens die Gerichtbarkeit über den Ort an sich zu bringen, so im Jahre 1500, wogegen sich die Wartensteiner auf die “alten” Trierischen Lehnsferse beriefen, nach deren Herborn zum Gerichte Weiden gehöre.

1586 nahm Wild- und Rheingraf Otto abermals die hohe und niedere Gerichtsbarkeit über Herborn in Anspruch, ebenso 1603 bei der Gelegenheit, als die Von Warsberg das Dorf an das Amt Wildenburg verpfändeten, konnten den Anspruch aber nicht ausreichend begründen.

Auch 1685 wurde von der Metzer Reunionskammer die Hochgerichtsbarkeit von Herborn als zwischen Kurtrier, den Lehnherren der Warsberger und den Rheingrafen als strittig bezeichnet. Dem mächtigen Kurtrier gegenüber drangen aber die Rheingrafen mit ihrem Anspruch nicht durch.

Im 18. Jahrhundert hatten übrigens auch die Warsberger selbst keine Rechte mehr im ganzen Amte Weiden. Kurtrier hatte auch diese beseitigt. Den Rheingrafen gehörte jetzt überhaupt nur mehr ein Untertan, welcher sein Getreide zum Mahlen nach der Fockenhauser-Mühle bringen musste.

In der französischen Zeit wurde Herborn der Bürgermeisterei Herrstein zugeteilt, deren Schicksal es nunmehr teilte, bis es am 01.07.1910 mit Veitsrodt zur Bürgermeisterei Idar-Land kam und bis 1933 von dort verwaltet wurde.

Mit der Auflösung der Bürgermeisterei Idar-Land am 1.Oktober 1933 kam Herborn wieder zur Bürgermeisterei Herrstein, der es auch heute noch angehört. Allerdings wurde die Bürgermeisterei zwischenzeitlich in eine Verbandsgemeindeverwaltung umgeandelt.

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